Fördermöglichkeiten
Auswahl aktueller Fördermöglichkeiten
Die Übersicht ist nicht vollständig und wird regelmäßig angepasst. Schauen Sie gern, ob eine passende Fördermöglichkeit dargestellt ist oder kontaktieren Sie unsere Projektmanager.
Frist 30.06.2024 | Laufzeit Förderrichtlinie 31.12.2024 | Investitionszuschüsse
Während der Liegezeiten von Schiffen wird derzeit der benötigte Bordstrom üblicherweise mittels bordeigener
Dieselgeneratoren erzeugt. Die dabei entstehenden Luftschadstoffemissionen wirken sich insbesondere in der Umge-
bung von Häfen sowie an Liege- und Umschlagplätzen in Deutschland negativ auf Umwelt und Bevölkerung aus.
Durch den Einsatz alternativer Technologien können der Strombedarf während der Hafenliegezeit gedeckt und gleich-
zeitig Luftschadstoffemissionen minimiert werden. Mit der Elektrifizierung von Schiffsenergiesystemen, unter Verwen-
dung alternativer Energiespeicher-, Energiewandler-, Plug-In- und Stromübergabe-Technologien, werden zudem
Energieeffizienz-Vorteile genutzt, um den Endenergieverbrauch herkömmlicher fossiler Schiffskraftstoffe zu reduzie-
ren.
Zielsetzung der BordstromTech-Richtlinie II ist die sektorale Wirtschaftsförderung zur Marktaktivierung von al-
ternativen Technologien zur bordseitigen und mobilen landseitigen Stromversorgung von See- und Binnenschiffen.
Die BordstromTech-Richtlinie II schafft Anreize für den Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative
Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und trägt damit
zum Nationalen Strategierahmen (NSR) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe als Teil der Um-
setzung der Richtlinie 2014/94/EU (AFID) bei
Frist keine | Laufzeit offen | Darlehen und Tilgungszuschuss
Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen
Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt-, natur- und
ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften („Circular Economy“), zur Verbesserung
des Klimaschutzes oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Insbesondere werden auch
solche Investitionen gefördert, mit denen bereits die Entstehung von Umweltbelastungen vermieden oder
wesentlich vermindert werden und dabei insbesondere auch solche, die auf naturbasierte Lösungen
setzen und zu einer grünen Infrastruktur beitragen
Frist keine | Laufzeit offen | Darlehen
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften.
Beispiele: Ladestationen und Wasserstofftankstellen, Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, Ausbau, Umrüstung sowie Sanierung von Gas-, Wärme-und Kältenetzen
Frist rollierend Themenbezogen | Laufzeit 2026 | Investitionszuschüsse
Die Priorisierungsrunde mit Frist zum 30.09.2023 fokussiert sich inhaltlich auf Themen der Luftfahrt mit Wasserstoff und Brennstoffzelle. Eine Berücksichtigung von Einreichungen, die anderweitigen Themengebieten zugeordnet werden, erfolgt voraussichtlich in der Priorisierungsrunde zum 31.03.2024.
Die Bundesregierung gibt mit dem vorliegenden Regierungsprogramm einen Überblick über die ress-
ortübergreifende Fortführung des Nationalen Innovationsprogrammes Wasserstoff- und Brennstoff-
zellentechnologie (NIP).
Mit dem Ziel der Markteinführung von wettbewerbsfähigen Produkten durch die Industrie bis zur
Mitte des nächsten Jahrzehnts legt die Bundesregierung dar, wie sie beabsichtigt, bis 2026 Forschung
und Entwicklung sowie Maßnahmen zur Marktaktivierung im Bereich von Wasserstoff und Brenn-
stoffzellen zu unterstützen.
Das Programm identifiziert geplante Handlungsfelder. Die einzelnen Themen werden gemäß den
Zuständigkeiten mit Haushaltsmitteln der jeweiligen Bundesressorts aufgegriffen. Die programmati-
sche Koordinierung unter den Ressorts erfolgt unter Einbindung der NOW GmbH als gemeinsame
Programmgesellschaft. Den Vorsitz des Aufsichtsrates der NOW GmbH übernimmt weiterhin das
BMVI.
Die Bundesregierung gestaltet durch die Fortsetzung des NIP aktiv einen technologischen Innovati-
onsprozess für die Energiewende. Sie setzt gezielte Anreize, um die Lücke zwischen Forschung und
Entwicklung und dem Markt zu schließen. Die Industrie wird dadurch in die Lage versetzt, den
Markthochlauf innovativer Technologien für ein effizientes und auf erneuerbaren Energien basieren-
des Energiesystem und für eine nachhaltige Mobilität zügig voranzutreiben